Partnerbedingungen
Bedingungen für das Selfpost-Partnerprogramm. Stand: 29. Oktober 2026.
1. Parteien und Gegenstand
Das Partnerprogramm wird von Tim Hausl-Kramper, handelnd als THK-Media, Sonnweg 17, 3463 Stetteldorf am Wagram, Österreich („Selfpost“) betrieben. Partner ist, wessen Bewerbung Selfpost per E-Mail angenommen hat.
Partner empfehlen Selfpost mit ihrem persönlichen Link (selfpost.app/invite/…) und erhalten dafür eine Provision auf Zahlungen der Kunden, die über diesen Link kommen. Ein Arbeits-, Gesellschafts- oder Vertretungsverhältnis entsteht nicht; Partner dürfen keine Erklärungen im Namen von Selfpost abgeben.
2. Aufnahme und Konto
Selfpost entscheidet frei über Bewerbungen. Für die Teilnahme ist ein Selfpost-Konto mit der in der Bewerbung genannten E-Mail-Adresse nötig; dort stehen Link, Zahlen und Auszahlungsdaten. Partner müssen volljährig sein und richtige Angaben machen.
3. Zuordnung von Kunden
Öffnet jemand den Partnerlink, wird der Code 60 Tage im Browser gespeichert. Erstellt die Person in dieser Zeit ein neues Selfpost-Konto (oder trägt sie sich über den Link in die Warteliste ein und erstellt später mit derselben E-Mail-Adresse ein Konto), wird das Konto dem Partner dauerhaft zugeordnet. Bei mehreren Links zählt der zuletzt geöffnete. Bestehende Konten, Konten, die bereits einen Tarif hatten, und eigene Konten des Partners werden nicht zugeordnet.
Technische Grenzen (z. B. gelöschter Browserspeicher, Werbeblocker, Gerätewechsel) können eine Zuordnung verhindern; ein Anspruch auf nachträgliche Zuordnung besteht nicht.
4. Provision
Der Partner erhält den im Partnerbereich angezeigten Anteil (derzeit 30 %) an allen Zahlungen eines zugeordneten Kunden für Selfpost-Abonnements (Tarif und Add-ons), jeweils ohne Umsatzsteuer und abzüglich Guthaben, Rabatten, Erstattungen und Rückbuchungen, für den angezeigten Zeitraum (derzeit 12 Monate) ab der ersten Zahlung des Kunden. Einmalige Käufe von KI-Guthaben sind ausgenommen.
Jede Provision ist zunächst 30 Tage vorläufig. Wird die zugrunde liegende Zahlung in dieser Zeit erstattet oder zurückgebucht, entfällt die Provision ganz oder anteilig. Spätere Erstattungen werden mit künftigen Provisionen verrechnet.
Kunden, die über den Link kommen, erhalten ein Startguthaben (derzeit 15 €); Provisionen werden nur auf tatsächlich bezahlte Beträge berechnet.
5. Auszahlung
Fällige Provisionen werden einmal im Monat per Überweisung (SEPA) oder PayPal ausgezahlt, sobald mindestens 50 € fällig sind; kleinere Beträge werden vorgetragen. Voraussetzung sind vollständige und richtige Auszahlungsdaten im Partnerbereich.
Provisionen sind Bruttobeträge und enthalten eine etwa geschuldete Umsatzsteuer. Der Partner ist für die Versteuerung seiner Einnahmen selbst verantwortlich. Ist der Partner umsatzsteuerpflichtig, gibt er seine UID-Nummer an; die Parteien vereinbaren, dass Selfpost über Auszahlungen eine Abrechnung (Gutschrift) erstellt, soweit gesetzlich erforderlich.
6. Regeln für Empfehlungen
Beiträge, Videos und Seiten mit dem Partnerlink sind Werbung und müssen klar als solche gekennzeichnet sein (z. B. „Anzeige“, „Werbung“, #ad oder das Kennzeichen der Plattform für bezahlte Partnerschaften).
Nicht erlaubt sind: Spam (unerwünschte Nachrichten, Massen-E-Mails, Kommentarspam), irreführende Aussagen über Selfpost, Preise oder Funktionen, das Buchen von „Selfpost“ oder ähnlichen Begriffen als Suchanzeigen-Keyword, Domains oder Profile, die mit Selfpost verwechselt werden können, das Auftreten im Namen von Selfpost, Gutschein- oder Cashback-Seiten ohne Zustimmung sowie jede Form von Selbstempfehlung oder gekauften Anmeldungen.
Marke und Logo von Selfpost dürfen nur zur Empfehlung und gemäß dem Brand Kit verwendet werden.
7. Änderungen, Pause und Beendigung
Selfpost kann Provisionssätze und diese Bedingungen mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail ändern; bereits entstandene Provisionen bleiben unberührt. Beide Seiten können die Teilnahme jederzeit beenden.
Bei Verstößen gegen diese Bedingungen kann Selfpost den Partner sofort pausieren oder ausschließen; Provisionen aus regelwidrig gewonnenen Kunden entfallen. Nach einer Beendigung ohne Verstoß werden bis dahin entstandene Provisionen nach Ablauf der 30-tägigen Wartezeit ausgezahlt, auch unter 50 €.
8. Haftung und Schlussbestimmungen
Selfpost haftet im Rahmen des Partnerprogramms nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach zwingendem Recht. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahl an Kunden oder Einnahmen besteht nicht.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen; zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Fragen zum Programm: [email protected].